bevogten

bevogten
be|vog|ten <sw. V.; hat [zu ↑Vogt] (schweiz. veraltet): a) unter Vormundschaft stellen: jmdn. b.; b) bevormunden.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bevormunden — Bevormunden, verb. reg. act. mit einem Vormunde versehen, im Oberdeutschen auch bevogten. Einen Unmündigen bevormunden. Daher die Bevormundug. Man sieht leicht, daß die beyden ersten Sylben dieses Wortes mit dem Nebenworte bevor nichts gemein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bevogtung — Be|vog|tung, die; , en (schweiz. veraltet): das Bevogten …   Universal-Lexikon

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